Das revidierte Fernmeldegesetz sieht vor, dass der Versand unverlangter Mails und SMS unter Strafe gestellt wird.
Voraussichtlich per 1. April 2007 wird der Spam-Versand (E-Mail oder SMS) in der Schweiz unter Strafe gestellt. Das sieht das revidierte Fernmeldegesetz vor. Wer ohne Einwilligung der Adressaten Massenwerbung verschickt oder Dritte damit beauftragt, muss mit Bussen oder Freiheitsstrafen rechnen. Im weiteren sieht das Gesetz vor, dass Mails mit einer gültigen Absenderadresse versehen werden und dem Empfänger die Möglichkeit zur Abmeldung gegeben wird. Zulässig ist der Streuversand an bestehende Kunden, solange eigene Produke oder Leistungen beworben werden. Wer Spam erhält, soll künftig vom Provider Auskunft über den Absender verlangen können. Vorerst ist das revidierte Fernmeldeverordnung allerdings noch umstritten. Es wird v.a. die Wirksamkeit angezweifelt, denn nur ein Bruchteil der Spam-Mails wird aus der Schweiz verschickt. Das Gesetz soll diesen Monat verabschiedet werden.
Dieser Schritt ist sicherlich zu begrüssen, nur ob es etwas bringen wird? Das bezweifle ich. Die meisten Spam stammen aus dem Ausland, so die Werbung für Viagra & Co. Aber sicher kann man gegen die nervigen Lampen, die immer mehr auch als deutschsprachige Mailings massenweise verschickt werden. Gut ist auf jeden Fall, dass man Spammer verklagen kann. Unsicher ist, wo der Trennstrich zu Spam gezogen wird. Wann ist eine unverlangte E-Mail Spam. Ich erhalte täglich unverlangte Mails, die ich nicht als Spam betrachte. Ist ein Einzelmail auch schon Spam, wenn es unverlangt passiert?



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