Okt 27

Jetzt wird es aber langsam etwas merkwürdig…

Konzern erwirbt dafür 1,6 Prozent an Facebook

New York – Der Technologieriese Microsoft steigt tatsächlich beim Internetnetz Facebook ein. Der Konzern zahlt 240 Mio. Dollar für nur 1,6 Prozent am Unternehmen. Damit schätzt Microsoft Facebooks Wert auf insgesamt 15 Mrd. Dollar (10,5 Mrd. Euro). Für seinen Einstiegspreis erhält der Konzern auch das Recht, Werbebanner auf Facebook zu schalten. Um die Beteiligung hatten in den vergangenen Wochen Microsoft und Google gekämpft.

Das heisst also, dass man für 50 Millionen registrierte User so ca. 360.00 CHF pro User bekommt… Super! Also müsste man für Klassenfreund ca. 110 Mio bezahlen. Oder für Tilllate auch etwa so viel. Ich denke das würde den Jungs auch gefallen. Ich hoffe nicht, dass wir da wieder eine Blase aufblähen die dann bald platzt!

Vor zwei Jahren wurde Rupert Murdoch kritisiert, weil er für MySpace.com – ein Facebook-Konkurrent – umgerechnet 580 Mio. Euro zahlte. Im Vergleich zum Facebook-Preis stellt dieser Betrag geradezu ein Schnäppchen dar.

Okt 26

Gestern war ich einen ganzen Tag lang am TRAVEL TRADE WORKSHOP 2007  (www.ttw.ch) in Montreux.

Ein wichtiger Anlass für den Bereich “outgoing” im Tourismus. Viele Destinationen und Tour Operators stellen dort aus. Bei den Besucher/innen der B2B-Messe handelt es sich v.a. um Reisebüro-Manager. Mir fiel auf, dass es im Bereich online sehr wenig Angebote hatte. Einige wenige Dienstleister, welche noch klassisch Portale für Reisebüros anbieten. Klassisch mit Datenbanksuche und Pulldown-Feldern. Auf Web 2.0 angesprochen reagierten diese sehr zurückhaltend. Noch keine Mashups mit Kartenlösungen wie Google Maps, keine Tags, keine Kommentare etc.

Die Silversurferstudie der European Interactive Advertising Association (EIAA) zeigte auf, dass gerade und v.a. im Tourismus die über 55-Jährigen als wichtigste Kauftransaktion Reisetickets und Ferien buchen. Da erstaunt es doch sehr, dass die Reiseindustrie noch weit weg davon ist, dort sich bemerkbar zu machen (sprich Werbung), dort wo sich die Kunden aufhalten. Man geht eben lieber an Messen oder kleistert die Plakatwände voll. Das ist nicht schlecht, aber die grossen Konsumentenströme sind eben im Internet.

Einen Lichtblick hatte ich trotzdem. Ein Gespräch mit dem Chef eines grossen Touroperators zeigte mir auf, dass die Bedeutung des Internets zunehmend sei und die Aktivitäten in dieser Richtung verstärkt würden. Davon bin ich überzeugt.

Okt 22

Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Gemäss dem Bundesgerichtshof ist erforderlich,

… dass eine “effektive Barriere” für den Zugang Minderjähriger besteht. Einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein (…) denn jugendliche könnten sich leicht die Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen.

Dieser Entscheid ist für die Schweiz insofern interessant, als dass die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche zurzeit ein politisch viel diskutiertes Thema ist. Wie sieht es zum Beispiel bei den Anbietern aus, die über das Internet Alkohol verkaufen?

Die gängige Praxis bei solchen Online-Shops ist heute entweder die Altersverifikation, in der der Konsument bestätigen muss, dass er über 18 Jahre alt ist oder der ausschliessliche Verkauf via Kreditkarte in der Annahme, dass unter 18- bzw. 16-jährige über keine Kreditkarte verfügen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind klar:

  • “Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre abgegeben werden.” (Art. 11, Lebensmittelverordnung)
  • “Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, (…) verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.” (Art. 136, Strafgesetzbuch)

Auch in der Schweiz ist also die blosse Abgabe oder das zum Konsum zur Verfügung stellen strafbar . Die meisten heute angewandten Verfahren zum Schutz Minderjähriger erfüllen diese Anforderung nicht.

Aus meiner Sicht wird zukünftig nur die “digitale Signatur” -  Verfahren zur elektronischen Unterzeichnung, welches der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist – dieses Problem zuverlässig und praxistauglich lösen. Doch bis dahin gilt immer noch die Devise “wo kein Kläger da kein Richter”.

Okt 21

Da habe ich etwas gefunden was mir zu denken gibt. UK hat in der Prognose von PWC & IAB 55x mehr Onlinewerbegelder  im 2007 als die Schweiz. Wenn man bedenkt das wir eine 10-15% höhere Internet-Penetration als UK haben, ist es schon erstaunlich das diese Information noch immer nicht bei allen Werbauftragebern angekommen ist.

Okt 18

Gerade erreicht mich von einem Freund aus San Francisco ein Youtube-Video, das man wirklich gesehen haben sollte. Es zeigt die Entwicklung der nächsten Jahre in Zahlen auf. Ich bin beeindruckt, was noch alles kommen wird.

Shift Happens – Now you know
http://www.youtube.com/watch?v=ljbI-363A2Q