Mar 06
Das Oberlandesgericht Frankfurt veröffentlichte gestern einen Beschluss, worauf die Verwendung fremder Marken für die Keywordwerbung in Suchmaschinen legal sei, vorausgesetzt, dass die so publizierte Werbung deutlich als solche gekennzeichnet ist. Diese Voraussetzung erfüllt Google mit seinen AdWords.
Bereits hier wurde die Verwendung von markenrechtlich geschützten Suchbegriffen diskutiert. Aufgrund der vorliegenden Fakten und Urteile kann man wohl davon ausgehen, dass die Verwendung fremder Marken bei Keyword-Werbung legal ist, jedoch die Verwendung fremder Marken bei der eigenen Website (sog. Keywords-Metatags) rechtlich problematisch ist.
Quelle: Heise Online / Aufmerksam gemacht via e-Commerce-Blog.de
6. March 2008 um 17:07
“vorausgesetzt, dass die so publizierte Werbung deutlich als solche gekennzeichnet”
Und wie soll das jetzt genau aussehen? Gibt es da Beispiele?
6. March 2008 um 20:33
Die AdWords bei Google sind immerhin auf der rechten Seite inhaltlich abgetrennt und mit “Anzeige:” betitelt. Das selbe gilt für die beiden paid-listings oberhalb der generischen Suchresultate, welche gelb hinterlegt sind und ebenfalls das Wort “Anzeige:” tragen.
Von da her scheint mir, ist Google da aus dem Schneider.
30. March 2008 um 14:55
Das Werbung als solche gekennzeichnet werden soll/muss ist ja nicht neu. Von daher wird sich kaum etwas ändern. Aber wenigstens hat man jetzt eine gewisse Rechtssicherheit, was die Keywords in den Adwords Anzeigen betrifft.
21. July 2008 um 15:39
Meines Erachtens gibt es außerhalb des Web kaum Gebiete auf denen man mit den Markenbegriffen fremder Firmen wirbt.
19. May 2011 um 12:29
Die haben doch sicherlich patente erworben. Finde ich aber gut das es etawas ähnliches gibt.