Apr 25

Aus gegebenem Anlass suchte ich heute bei YouTube nach «Lucio Eigentor». Schon hart.

Der Clip nimmt am Schluss eine eher unerwartete Wendung, die allenfalls etwas mit Eigentor, aber sicher nichts mit Fussball zu tun hat:

Lucio-Schufa

Unter obiger URL vertschuttet ein Herr Wolosz sein eBook mit Tipps zum Loswerden lästiger Schufa-Einträge. Und den Clip lud er offenbar in der Meinung hoch, YouTube-surfende Fussballfans hätten eher Bonitätsprobleme als andere Menschen. Ob das stimmt, kann ich schlecht beurteilen. Aber richtig ist, dass heute viele Leute Lucios Eigentor sehen wollen. Und jetzt bolzt Wolosz Views.

Als Konzept ist das nicht mal dumm. Bloss müsste mans gescheit und markenrelevant anwenden – vielleicht liest ja (um beim Ball zu bleiben) gerade jemand von der Axpo mit.

Apr 22

Alexa begann 1998 damit, den Usern der Alexa-Toolbar die Popularität einer Website in Form eines Rankings anzuzeigen. Dieser Service war auch sehr häufig nachgefragt. Bei mir hinterliess es oft Fragen, wenn man sah, wie Websites mit einem guten Ranking belohnt wurden, obwohl sie vermutlich viel weniger Traffic aufwiesen. Wie konnte man dieses Ranking positiv beeinflussen? Siehe hier auch meinen Post zum Alexa-Ranking vom 12. November 2007. Meine Frage damals direkt an Alexa, wie gut das Ranking sei, wurde mir nur mit allgemeinen Phrasen beantwortet.

Nun gibt Alexa, das übrigens zu Amazon gehört, selber die Antwort mit einem neuen Ranking-Algorithmus. Nun aggregieren sie Daten aus verschiedenen Quellen. Mal sehen, ob das Ranking nun zuverlässiger wird? Ich werde es weiterhin beobachten und hier darüber berichten.


Quelle: http://www.alexa.com/site/company/announcement

Apr 21

Immer wieder erlebe ich, dass v.a. grössere Firmen keine Verschreiber-Domains reservieren und diese dann serverseitig umleiten (wichtig aus Sicht des Suchmaschinen-Marketings). Heute möchte ich mit Freunden ins Kino und wollte gerade Tickets im Cinedome in St. Gallen reservieren und rufe kitag.ch auf. Was passiert? Nichts bzw. folgende Meldung wird angezeigt.

Natürlich, es heisst ja kitag.com. Was kostet heute eine domain pro Jahr? Nur CHF 17.-. In der heutigen Zeit ist es einfach dilettantisch, wenn man solche Fehler noch macht.

Ein weiteres Beispiel, wo ich immer wieder drüber stolbere ist office-world.ch, wo ich eben immer wieder officeworld.ch eingebe und auf die gleiche Meldung wie oben stosse. Liebe Marketingleute von Kitag und Office World, reserviert die Verschreiber-Domains sofort und lasst sie umleiten. Sonst passiert es vielleicht noch ein paar Leuten mehr wie mir.

Apr 18

Eine Unsitte hat sich leider in unserem nördlichen Nachbarland Deutschland ausgebreitet. Man konnte für die kleinsten Verstösse abgemahnt werden. Ich konnte diese Unsitte nie ganz verstehen, dass ein Rechtsstaat solche Machenschaften zulässt. Nun kommt endlich Bewegung in die Angelegenheit, was uns ja in der Schweiz nicht ganz unberührt belässt, denn auch hierzulande gab es Abmahnungen aus deutschen Landen.

Der Bundestag hat die Gesetze gegen Produktpiraterie verschärft und den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt. Zugleich schob das Parlament am Freitag horrenden Abmahngebühren bei Bagatelldelikten einen Riegel vor.

In Zukunft kassieren abmahnwütige Anwälte deutlich weniger Geld.

Wird sein Recht verletzt, kann ein Urheber unter bestimmten Voraussetzungen auch von Dritten Auskünfte verlangen. Dies können Internetprovider sein, über deren Dienste mit Plagiaten gehandelt wird, oder Spediteure, die im guten Glauben gefälschte Markenware transportieren. Die drei Oppositionsparteien stimmten mit der Zielrichtung überein, lehnten aber dennoch die umfassenden Gesetzesänderungen ab.

Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahn-Unwesen begegnet werden. Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingsstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr überzogen werden.

“Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben”, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach, der seine Ministerin Brigitte Zypries (beide SPD) vertrat.

Schwerpunkt der Gesetzesänderungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen, ist der Schutz geistigen Eigentums. Ein zentraler Punkt dabei ist ein Auskunftsanspruch, der bis jetzt nur gegen denjenigen besteht, der das Urheberrecht verletzt. Künftig kann auch von Dritten – Internetprovidern oder Spediteuren – Auskunft verlangt werden, wenn die Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß angenommen hat. Auf die gespeicherten Vorratsdaten über Telekommunikationsverbindungen darf bei zivilrechtlichen Ansprüchen nicht zugegriffen werden. Eine gesonderte Regelung gibt es für die Fälle, wenn die Auskunft nur unter Verwendung sogenannter Verkehrsdaten wie etwa der Zuordnung einer Rufnummer erteilt werden kann. Dafür muss aber eine richterliche Anordnung vorliegen.

Quelle: gmx

Apr 17

Gestern hat Google seine neue Version angekündigt, die ich auch sofort installiert habe. Ich bin ein Fan von Google Earth. Nur diese Version will mir auf Anhieb noch nicht so richtig gefallen, weil doch einige Dinge in der Usability geändert haben.

Nach einigem Üben und der Konsultation des “Handbuches von Google Earth” habe ich letztlich nun doch herausgefunden, wie man den Neigewinkel in Google Earth mit der Maus verändern kann. In der alten Version 4.2 hatte es dafür eine eigene Navigation.

“Falls Ihre Maus über eine mittlere Taste oder ein drückbares Mausrad verfügt, können Sie die Ansicht neigen, indem Sie diese Taste gedrückt halten und die Maus vor oder zurück bewegen. Verfügt Ihre Maus über ein Mausrad, können Sie die Ansicht neigen, indem Sie die UMSCHALTTASTE drücken und das Mausrad von sich weg drehen, um die Erde in Richtung Horizontalsicht zu neigen, oder zu sich hin drehen, um sie in die “Draufsicht” zu neigen. Beachten Sie, dass ein Fadenkreuz angezeigt wird und die Ansicht von diesem Punkt aus geneigt wird.”

Ich frage mich nur, wie das Mac-User machen?

Also dann, viel Spass mit dem neuen Google Earth.