Feb 01

In jedem Jahr ändern sich einige rechtliche Rahmenbedingungen im Online-Marketing. In der neuesten Auflage der „Richtlinie für zulässiges Online-Marketing“ werden die wichtigsten Entwicklungen erläutert.
Checkliste aus der Leitlinie
- Liegt die Einwilligung der Empfänger vor?
- Kann die Einwilligung nachgewiesen werden?
- Wissen die Empfänger, wozu sie eingewilligt haben?
- Erhalten die Empfänger eine E-Mail-Bestätigung ihrer Einwilligung?
- Können E-Mails bequem abbestellt werden?
- Wird auf Anfragen und Beschwerden reagiert?
- Ist der Betreff nicht irreführend?
- Ist der Absender klar erkennbar?
- Ist das Impressum vollständig?
Darüber hinaus findet man Empfehlungen für gewerbliche Massenversender und Unternehmen, die eine Vielzahl von E-Mails versenden:
Persönliche Anmerkung:
Etwas verwirrend ist der Titel der Leitlinie. Unter Richtlinie für zulässiges Online-Marketing habe ich mir ein umfassenderes Werk vorgestellt, nicht eine Fokussierung auf E-Mail-Marketing.
Quelle Newsletter: http://www.ecin.de/news/2009/01/26/12778/
Quelle Leitlinie E-Mail-Marketing 2009: http://www.eco.de/dokumente/Richtlinie_OnlineMarketing_2009.pdf
Apr 05
Immer häufiger muss ich beim Abmelden von einem Newsletter auch noch auf einen Bestätigungslink in der Abmeldebestätigung klicken. Aus Absendersicht mag das ja vielleicht Sinn machen, um nicht zu viele Empfänger zu verlieren. Aber aus Kundensicht ist das etwas lästig und verursacht einen Zusatzaufwand.

Obiges Beispiel zeigt das, wie man “gezwungen” (Sie müssen!) wird, auf den Abmeldelink zu klicken.
Etwas peinlich wird es dann wie im obigen Beispiel vom Newsletter von redIT, wenn man dann trotzdem den Newsletter noch erhält. Mir passiert das hier schon zum dritten Mal. Dann wird es wirklich peinlich.
Apr 02

Zurzeit kursieren viele Spams, die auf Online Marketer ausgerichtet sind. Die Spam-Mails geben vor, dass die Google-Adwords Kontodaten ungültig seien. Also aufgepasst und nicht drauf reinfallen.
Mar 25
Gute Idee von Emmi. Man möchte die Leute animieren, mit einem Namensvorschlag für die Glacé-Fee an einem Wettbewerb teilzunehmen und dabei tolle Preise gewinnen zu können. Damit erreicht Emmi mehrere Ziele: 1. Die Umfrage ist sehr kostengünstig, 2. Man lässt die Kunden an der Ideengewinnung teilhaben und 3. man erzielt dabei einen gewissen viralen Effekt.

www.wie-heisse-ich.ch
… und 4. ist der URL leicht merkbar (= URL-/Domain-Marketing: http://www.onlinemarketingbuch.info/urldomainmarketing.html). Da habe ich wieder ein Beispiel mehr für dieses Kapitel.
Lieber Lorenz, der du mir das Mail mit dem URL geschickt hast, bitte lasse uns dann auch über die Ergebnisse wissen, was bei der Aktion herausgekommen ist. Abgemacht?
Dec 04

Dr. Lukas Morscher von Lenz & Stählin hat am jährlich von uns mitorganisierten “Lead-Management Symposium” ein Referat zu rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Datensammlung und -haltung gehalten. Unverzichtbar für alle, die sich mit Daten und damit auch Datenschutz, inbesondere mit E-Mail, beschäftigen “müssen”.
Was halten die Leser unseres Blogs vom diesem Referat?
(der Download dauert manchmal etwas, wenn viele Zugriffe gleichzeitig lanciert werden)
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