In eigener Sache:
Topin kämpft für sich und den Schweizer Tourismus und dessen Recht, den Begriff Ausflugsziele“ in der Werbung sowie in Internet-Adressen und Links auf Websites weiterhin frei verwenden zu dürfen. Die OPAG Online Promotion AG als Betreiberin des Portales Topin-Ausflugsziele klagt daher auf die Löschung der Marke Ausflugsziele“, welche von einem Mitbewerber eingetragen worden ist.
Der Streit um die Domain http://www.ausflugsziele.travel geht in eine neue Runde. Nachdem die OPAG Online Promotion AG im Februar 2008 einen Domainwechsel von www.ausflugstipps.ch auf http://www.ausflugsziele.travel vollzogen hatte, wurde sie von einem Mitbewerber abgemahnt. Die OPAG Online Promotion AG, Betreiberin des Internet-Portales Topin.travel hatte diesen Domainwechsel vollzogen, um damit auch in Deutschland und Österreich tätig sein zu können. Der Begriff „Ausflugsziele“ wird in Google zehnmal häufiger als Ausflugstipps gesucht. Der Begriff „Ausflugsziele“ ist ein beschreibender Begriff und somit von allen Organisationen frei einsetzbar.
Der Mitbewerber hat in der Folge den Begriff „Ausflugsziele“ als Wortmarke beim IGE in Bern beantragt und erstaunlicherweise auch erhalten. Er will damit seinen Domain Ausflugsziele mit der Top-Level-Domain .ch mit dem Markenrecht schützen. Es besteht nun die Gefahr der Monopolisierung dieses generischen Begriffes.
Die OPAG Online Promotion AG hat nun Klage auf Löschung der Wortmarke “Ausflugsziele“ eingereicht. „Wir wollen damit der Monopolisierung dieses freien Begriffes zuvorkommen und kämpfen für uns und alle touristischen Organisationen, damit der Begriff Ausflugsziele weiterhin von jedermann für seine Kommunikation in Werbung und im Internet frei verfügbar bleibt“, sagt Jörg Eugster, Geschäftsführer der OPAG Online Promotion AG.
Fortsetzung folgt bestimmt …

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