Mrz 06
Das Oberlandesgericht Frankfurt veröffentlichte gestern einen Beschluss, worauf die Verwendung fremder Marken für die Keywordwerbung in Suchmaschinen legal sei, vorausgesetzt, dass die so publizierte Werbung deutlich als solche gekennzeichnet ist. Diese Voraussetzung erfüllt Google mit seinen AdWords.
Bereits hier wurde die Verwendung von markenrechtlich geschützten Suchbegriffen diskutiert. Aufgrund der vorliegenden Fakten und Urteile kann man wohl davon ausgehen, dass die Verwendung fremder Marken bei Keyword-Werbung legal ist, jedoch die Verwendung fremder Marken bei der eigenen Website (sog. Keywords-Metatags) rechtlich problematisch ist.
Quelle: Heise Online / Aufmerksam gemacht via e-Commerce-Blog.de
Dez 04

Dr. Lukas Morscher von Lenz & Stählin hat am jährlich von uns mitorganisierten “Lead-Management Symposium” ein Referat zu rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Datensammlung und -haltung gehalten. Unverzichtbar für alle, die sich mit Daten und damit auch Datenschutz, inbesondere mit E-Mail, beschäftigen “müssen”.
Was halten die Leser unseres Blogs vom diesem Referat?
(der Download dauert manchmal etwas, wenn viele Zugriffe gleichzeitig lanciert werden)
Nov 09
Anfangs dieses Monats hat das Institut für Demoskopie Allenspach (http://www.ifd-allensbach.de) die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema «Datenschutz» veröffentlicht. Dabei wurden in Deutschland rund 10’000 Personen im Alter zwischen 14 und 64 Jahren zu ihrer Einstellung über die Bekanntgabe von persönlichen Daten im Internet befragt.
Die Umfrager haben festgestellt, dass 54 Prozent (1999: 38%) der Personen befürchten, dass ihre persönlichen Daten im Netz völlig ungeschützt sind. Etwa jeder Dritte hat aufgrund von Datenschutzbedenken schon häufiger drauf verzichtet, im Internet eine Bestellung aufzugeben. Ferner gaben 43% der Befragten an, die persönlichen Daten nur an Unternehmen weiter zu geben, bei denen sie sich sicher sind, dass die Daten nicht missbraucht werden.

Die auf den ersten Blick wichtigsten Erkenntnis daraus sind:
- Das Vertrauen in den Datenschutz im Internet hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen.
- Das Vertrauen der Kunden in den Datenschutz von «E-Unternehmen» hat einen direkten Einfluss auf deren Erfolg.
Doch was können Unternehmen tun, um das Vertrauen zu stärken?
Halten Sie sich an das Gesetz (voraussichtlich am 01.01.2008 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft!) und kommunizieren Sie dies auch Ihren Besuchern.
Publizieren Sie klare und transparente Datenschutzbestimmungen. Beantworten Sie darin insbesondere die folgenden Fragen: welche Daten werden wo und zu welchem Zweck erfasst bzw. bearbeitet?
Nutzen Sie Ihre Kundendaten ausschliesslich zum primären Geschäftszweck. Da sich mit Kundendaten einfach Geld verdienen lässt, ist die Versuchung gross, gleich auch noch die Erlaubnis des Kunden zur Weitergabe der Daten einzuholen. Eine solche Praxis ist nicht sehr vertrauensfördernd.
Okt 22
Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Gemäss dem Bundesgerichtshof ist erforderlich,
… dass eine “effektive Barriere” für den Zugang Minderjähriger besteht. Einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein (…) denn jugendliche könnten sich leicht die Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen.
Dieser Entscheid ist für die Schweiz insofern interessant, als dass die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche zurzeit ein politisch viel diskutiertes Thema ist. Wie sieht es zum Beispiel bei den Anbietern aus, die über das Internet Alkohol verkaufen?
Die gängige Praxis bei solchen Online-Shops ist heute entweder die Altersverifikation, in der der Konsument bestätigen muss, dass er über 18 Jahre alt ist oder der ausschliessliche Verkauf via Kreditkarte in der Annahme, dass unter 18- bzw. 16-jährige über keine Kreditkarte verfügen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind klar:
- “Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre abgegeben werden.” (Art. 11, Lebensmittelverordnung)
- “Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, (…) verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.” (Art. 136, Strafgesetzbuch)
Auch in der Schweiz ist also die blosse Abgabe oder das zum Konsum zur Verfügung stellen strafbar . Die meisten heute angewandten Verfahren zum Schutz Minderjähriger erfüllen diese Anforderung nicht.
Aus meiner Sicht wird zukünftig nur die “digitale Signatur” - Verfahren zur elektronischen Unterzeichnung, welches der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist – dieses Problem zuverlässig und praxistauglich lösen. Doch bis dahin gilt immer noch die Devise “wo kein Kläger da kein Richter”.
Okt 16
Mit Marco Nüesch begrüssen wir in unserem Blog einen ausgewiesenen Experten zum Thema E-Commerce im Allgemeinen und “Recht im E-Commerce” im Besonderen.

Wir freuen uns auf seine Beiträge.
Hier sein Profil: Marco Nüesch
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