Google reicht Beschwerde gegen Street-View-Urteil ein
Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen führt Google gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde an das Bundesgericht, um sicherzustellen, dass Street View auch weiterhin in der Schweiz angeboten werden kann.
Google zieht den Fall “Google Streetview Schweiz” somit ans Bundesgericht. Der Service würde im Falle einer Niederlage vor Gericht in der Schweiz gemäss Aussagen von Google eingestellt werden, weil die Auflagen aufgrund des kürzlich gefällten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts weitreichender Änderungen an Street View in der Schweiz angeordnet hat.

Bild: Der Google-Sitz in der Schweiz mit Google Streetview (Quelle: Google Streetview)
Seit der Einführung von Street View vor fast zwei Jahren ist der virtuelle Spaziergang dank Google Streetview auf Schweizer Strassen sehr beliebt. Gemäss einer Umfrage nutzen 53% aller Schweizer diesen Google-Service, was im internationalen Vergleich sehr hoch sei.
Nahezu 1000 Schweizer Unternehmen, Institutionen und Verbände haben Street View in ihre eigenen Internetseiten eingebunden. So zeigt z.B. die Schweizer Post auf ihrer Website unter dem Namen «Running View» einige Marathon-Strecken mit Bildern aus Street View. Die Immobiliensite homegate.ch zeigt mit Hilfe von Street View Wohnungssuchenden eine fotorealistische Ansicht möglicher Wohnobjekte und deren Umgebung an.
Patrick Warnking, Country Manager Google Schweiz: «Der enttäuschendste Aspekt des Gerichtsurteils liegt darin, dass es die Vorteile von Street View für die Menschen und Unternehmen in der Schweiz in keiner Weise in Betracht zieht. Mehr als die Hälfte der Schweizer haben Street View schon einmal genutzt, um sich ein neues Haus, eine Umgebung oder ihre Lieblings-Orte in diesem wunderbaren Land anzuschauen».
Warnking weiter: «Wir werden uns sehr bemühen, Street View für die Schweizer Nutzer zu erhalten. Wir führen nicht deshalb Beschwerde, weil wir eigene finanzielle Interessen verfolgen wir verdienen kein Geld mit Street View sondern wir stehen für Innovation ein und für die Vorteile, die Street View der Schweiz bringt. Wir hoffen, dass diese Grundsätze letztlich Oberhand haben werden und dass wir den Nutzern auf der ganzen Welt auch weiterhin die Städte, Dörfer, Berge und Landschaften der Schweiz zeigen können.»
«Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat. Und ich möchte deutlich und unmissverständlich klarstellen, dass wir den Datenschutz äusserst ernst nehmen. Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird», so Warnking abschliessend.
Der Schutz der Privatsphäre ist integraler Bestandteil von Street View. Eine Technologie, die speziell für Street View entwickelt wurde, verwischt automatisch Gesichter und Autokennzeichen. Und falls dabei ein Bild übersehen werden sollte, ist es für jeden Nutzer möglich, Google durch den Link «Ein Problem melden», der sich unten links auf jedem Street View-Bild findet, darauf hinzuweisen.
Persönliche Anmerkung:
Die Initiative von Google ist m.E. absolut berechtigt. Einen solchen guten Service einfach abzustellen, nur weil man auf einigen alten Momentaufnahmen einige Gesichter erkennen kann, finde ich nicht angemessen. Ich stimme Google zu, dass eine 100%ige Darstellung bzw. ohne ein einziges Gesicht kaum möglich ist. Wenn wir 99% erreichen, wird das bestimmt in unserer schnelllebigen Zeit ausreichend sein.
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