May 11

Google reicht Beschwerde gegen Street-View-Urteil ein

Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen führt Google gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde an das Bundesgericht, um sicherzustellen, dass Street View auch weiterhin in der Schweiz angeboten werden kann.

Google zieht den Fall “Google Streetview Schweiz” somit ans Bundesgericht. Der Service würde im Falle einer Niederlage vor Gericht in der Schweiz gemäss Aussagen von Google eingestellt werden, weil die Auflagen aufgrund des kürzlich gefällten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts  weitreichender Änderungen an Street View in der Schweiz angeordnet hat.

Bild: Der Google-Sitz in der Schweiz mit Google Streetview (Quelle: Google Streetview)

Seit der Einführung von Street View vor fast zwei Jahren ist der virtuelle Spaziergang dank Google Streetview auf Schweizer Strassen sehr beliebt. Gemäss einer Umfrage nutzen 53% aller Schweizer diesen Google-Service, was im internationalen Vergleich sehr hoch sei.

Nahezu 1’000 Schweizer Unternehmen, Institutionen und Verbände haben Street View in ihre eigenen Internetseiten eingebunden. So zeigt z.B. die Schweizer Post auf ihrer Website unter dem Namen «Running View» einige Marathon-Strecken mit Bildern aus Street View. Die Immobiliensite homegate.ch zeigt mit Hilfe von Street View Wohnungssuchenden eine fotorealistische Ansicht möglicher Wohnobjekte und deren Umgebung an.

Patrick Warnking, Country Manager Google Schweiz: «Der enttäuschendste Aspekt des Gerichtsurteils liegt darin, dass es die Vorteile von Street View für die Menschen und Unternehmen in der Schweiz in keiner Weise in Betracht zieht. Mehr als die Hälfte der Schweizer haben Street View schon einmal genutzt, um sich ein neues Haus, eine Umgebung oder ihre Lieblings-Orte in diesem wunderbaren Land anzuschauen».

Warnking weiter: «Wir werden uns sehr bemühen, Street View für die Schweizer Nutzer zu erhalten. Wir führen nicht deshalb Beschwerde, weil wir eigene finanzielle Interessen verfolgen – wir verdienen kein Geld mit Street View – sondern wir stehen für Innovation ein und für die Vorteile, die Street View der Schweiz bringt. Wir hoffen, dass diese Grundsätze letztlich Oberhand haben werden und dass wir den Nutzern auf der ganzen Welt auch weiterhin die Städte, Dörfer, Berge und Landschaften der Schweiz zeigen können.»

«Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat. Und ich möchte deutlich und unmissverständlich klarstellen, dass wir den Datenschutz äusserst ernst nehmen. Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird», so Warnking abschliessend.
Der Schutz der Privatsphäre ist integraler Bestandteil von Street View. Eine Technologie, die speziell für Street View entwickelt wurde, verwischt automatisch Gesichter und Autokennzeichen. Und falls dabei ein Bild übersehen werden sollte, ist es für jeden Nutzer möglich, Google durch den Link «Ein Problem melden», der sich unten links auf jedem Street View-Bild findet, darauf hinzuweisen.
Weitere Informationen über Street View und wie der Dienst funktioniert findet man unter http://www.google.ch/streetview.
Persönliche Anmerkung:
Die Initiative von Google ist m.E. absolut berechtigt. Einen solchen guten Service einfach abzustellen, nur weil man auf einigen alten Momentaufnahmen einige Gesichter erkennen kann, finde ich nicht angemessen. Ich stimme Google zu, dass eine 100%ige Darstellung bzw. ohne ein einziges Gesicht kaum möglich ist. Wenn wir 99% erreichen, wird das bestimmt in unserer schnelllebigen Zeit ausreichend sein.
Apr 27

 

 

Interessanter Artikel für alle Webshop-Betreiber/innen (Quelle siehe unten):

Viele Händler wollen sich die Möglichkeit eines internationalen Handels nicht entgehen lassen. Häufig wird dabei jedoch die Pflicht übersehen, dass Versandkosten für alle Länder, in die geliefert wird, das heißt die im Bestellprozess auswählbar sind, anzugeben sind. Ein Hinweis, dass diese Kosten per Mail oder Anruf bei einer Hotline erfragt werden können, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und kann abgemahnt werden.

Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm in einer aktuellen Entscheidung bestätigt. Dem Urteil geht ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Im Shop der Antragsgegnerin wurde ein weltweiter Versand angeboten. Die Lieferkosten waren jedoch nur für das deutsche Festland sowie vier weitere Länder angegeben. Wer eine Lieferung auf die deutschen Inseln oder in das Ausland wollte, wurde aufgefordert, vor Abgabe der Bestellung eine entsprechende Anfrage an den Shop zu stellen.

Die Antragstellerin sah hierin einen Verstoß gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung, die zur Angabe der genauen Auslandsversandkosten und der Versandkosten auf deutsche Inseln verpflichten.

Angabe der Versandkosten nicht möglich

Die Antragsgegnerin brachte vor, dass die Angabe der Versandkosten auf deutsche Inseln bzw. ins Ausland nicht möglich sei. Im Endeffekt würde die Angabepflicht dazu führen, dass sie ihren Handel auf die Inseln und ins Ausland einstellen müsste.

Kein Problem bei Insellieferungen

Die Antragstellerin meinte dagegen, dass es oft keinen Unterschied mache, ob sich der Lieferort auf dem Festland oder einer deutschen Insel befinde, da die Konditionen hier gleich seien. Die Inseln Fehmarn, Rügen, Riems oder Poel seien über das normale Straßennetz erreichbar.

Händler ist für Angabe verantwortlich

Die Antragsgegnerin versuchte sich auch mit dem Argument zu verteidigen, dass sie die Waren direkt vom Hersteller liefern lasse und daher gar keinen Einfluss auf die Versandkosten nehmen und diese deswegen auch nicht angeben könne. Das OLG Hamm entschied aber, dass sich auch Zwischenhändler, die direkt vom Hersteller liefern lassen, an die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu halten haben. Der Händler hat dann selbstständig für diverse Warengruppen die Kosten zu ermitteln und in das Internetangebot aufzunehmen. Außerdem sei es auch nicht unmöglich, die Kosten für jeden Artikel und alle Inseln herauszufinden.

Das Anbieten einer Anfragemöglichkeit genügt dieser Pflicht nicht, da die hierdurch dem Verbraucher aufgebürdete Fragelast nicht den Vorgaben des § 1 Abs. 2 PAngV entsprechen würde.

via International verkaufen und versenden: “Versandkosten auf Anfrage” verstößt gegen Wettbewerbsrecht – internetworld.de.

Apr 20

 

 

Der US-amerikanischen Einzelhandelsriese Walmart will in den sozialen und mobilen E-Commerce einsteigen. Die Warenhauskette legt sich deshalb jetzt die Suchtechnologiefirma Kosmix zu.

Kosmix werde Teil der neuen WalmartLabs-Gruppe, einem Silicon-Valley-Unternehmen, das Walmarts soziale und mobile E-Commerce-Aktivitäten durch die Entwicklung von Technologien und Geschäftsmodellen unterstützen soll, berichtet paidContent. Die beiden Gründer von Kosmix, Venky Harinarayan und Anand Rajaram, wechseln dazu ebenfalls zu WalmartLabs.

Details zum Kaufpreis wurden nicht bekannt gegeben. Gerüchten zufolge soll der Kaufpreis aber bei mehr als 300 Millionen US-Dollar liegen. Kosmix konnte in der Vergangenheit frisches Kapital in Höhe von 55 Millionen US-Dollar von verschiedenen Investoren, darunter Amazon-Chef Jeff Bezos und Time Warner, einsammeln. Die Übernahme von Kosmix ist überraschend, da Suchtechnologie auf den ersten Blick keine direkten Verbindungen zu den sozialen und mobilen Anstrengungen Walmarts hat. Zuletzt hat das Unternehmen mit TweetBeat eine Seite gestartet, die thematisch verwandte Tweets zu Topthemen zusammenfasst. Im Februar 2011 hatte sich Walmart den digitalen Videodienst Vudu zugelegt.

via Walmart übernimmt Suchtechnologieanbieter Kosmix: Akquisition auf dem Weg zur digitalen Präsenz – internetworld.de.

Persönlicher Kommentar: Muss man für Social Commerce neue Firmen kaufen? Bin gespannt, ob dies wegweisend sein wir.

Apr 19

Interview mit Mediensprecher Carsten Roetz.

Swisscom bietet Journalisten und Bloggern ab sofort einen speziellen Twitter-Kanal an. Auf @Swisscom_Medien twittern die Swisscom-Sprecher Carsten Roetz und Olaf Schulze. Warum dieser Aufwand? “persoenlich.com” hat beim twitternden Mediensprecher Carsten Roetz nachgefragt.

Hier zum gesamten Interview:  persoenlich.com – PR/Corporate Communication – Swisscom: Twittert extra für Journalisten.

Apr 13

Per 31.3.2011 hat gemäss Internet World Stats jeder dritte Internetuser bei Facebook einen Account.
Das sind sagenhafte 664 Mio. User auf Facebook.

In den USA sind sogar 50% der Internet-Nutzer bei Facebook aktiv. In Europa ist es immerhin ein Viertel der User, welche bei Facebook mittun. In Asien sind erst 3.4% und in Africa 2.6% der Internetuser bei Facebook Mitglied. Da liegt noch viel Potenzial drin.

Nun die Schweizer Zahlen, die uns brennend interessieren.

In der Schweiz sind 2,639,720 Personen bei Facebook Mitglied, was bereits einem Drittel der Bevölkerung entspricht. Wenn wir den Vergleich nur mit den Net-Metrix-Base-Zahlen (WNK = weitester Nutzerkreis = Internetpenetration) vergleichen, dann kommt die Schweiz auf über 54% aller Internetuser, welche bei Facebook Mitglied sind.

Quelle: http://www.internetworldstats.com/facebook.htm