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Nov 13

“Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?” Dieser Ausspruch wird heute von viele verwendet (nicht von mir). Wenn ich diesen weiter entwickle und sage “Was interessiert mich mein Bild von gestern, vorgestern, letzter Woche, vom letzten Monat oder Jahr?”. Genau das passiert nun beim Streit zwischen dem Eidg. Datenschützer und Google wegen den alten Bildern auf Google StreetView.

Gerade “flattert” per Mail die Medienmitteilung von Google rein:

Statement von Peter Fleischer, Google Privacy Counsel

“Wir sind sehr enttäuscht, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitteilte, er wolle vor Gericht gehen. Wir halten das für unnötig und glauben, dass Street View vollständig legal ist. Wir haben uns vor und nach dem Launch mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten getroffen und unsere Technologie erklärt. Wo gewünscht, haben wir Massnahmen vorgeschlagen, um die Technologie zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken und jegliche Bedenken auszuräumen.

Die heutige Entscheidung ist deshalb bedauerlich und deutet darauf hin, dass sich Hanspeter Thür nicht auf unsere umfangreichen Lösungsvorschläge einlassen will. Wir werden jede Klage energisch anfechten. Street View hat sich in der Schweiz von Beginn an als sehr beliebt erwiesen und unter dieser Entscheidung leidet einzig die Schweizer Bevölkerung.“

Es handelt sich doch bei Google StreetView nicht um aktuelle, sondern um Bilder, die an einem bestimmten Datum aufgenommen wurden. Jeder, der sich dort selbst noch erkennen kann, kann das Google mitteilen und es wird unkenntlich gemacht. Also Herr Thür, wo ist das Problem? Wenn jemand sich auf Google Maps orientieren möchte, dann kann man Google StreetView aktivieren und sieht dann, wie es dort aussieht. Damit hat man einen wertvollen Zusatznutzen, weil man sich dann besser orientieren kann. Was kümmern mich die alten Bilder, wo ich vielleicht ein Auto sehe oder Leute, die ich sowieso nicht kenne. Google StreetView gibt es bald auch auf dem Handy, dann nämlich wenn Android 2.0 als Navigationsgerät mit Google StreetView integriert herauskommt. Dann hat man diesen tollen Service auch auf dem Handy.

Herr Thür, Sie rennen hier gegen eine Entwicklung, die nicht aufzuhalten ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche alten Bilder gegen geltendes Recht verstossen. Dies aber muss wahrscheinlich der Richter entscheiden.

Für alle, die nicht wissen, was Google StreetView ist, hier noch ein Video, das es erklärt:



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